Problemstellung

Von Protesten bis zur Gesetzgebung – die Geschichte der Cannabisfreigabe

Wendepunkte im weltweiten Kampf

Die derzeitige Nulltoleranz-Regelung im Umgang mit Cannabis im Straßenverkehr führt in der Praxis häufig zu unverhältnismäßigen und ungerechten Konsequenzen für Konsumenten. Bereits der bloße Nachweis von THC-Abbauprodukten im Blut – selbst wenn diese keinerlei akute Wirkung mehr entfalten – kann zum Entzug der Fahrerlaubnis führen. Dabei wird nicht berücksichtigt, ob die betroffene Person tatsächlich fahruntüchtig war oder nicht. Diese pauschale Regelung steht in keinem Verhältnis zur tatsächlichen Gefährdung und ignoriert die wissenschaftlich belegte Tatsache, dass THC – anders als Alkohol – deutlich länger im Körper nachweisbar bleibt, ohne dass noch eine Beeinträchtigung vorliegt.

Besonders problematisch ist dabei die Ungleichbehandlung gegenüber dem Alkoholkonsum. Während bei Alkohol ein gesetzlich definierter Grenzwert gilt, der zwischen verantwortungsbewusstem Konsum und tatsächlicher Fahruntüchtigkeit unterscheidet, wird Cannabiskonsum pauschal mit Fahruntauglichkeit gleichgesetzt. Das führt dazu, dass Cannabiskonsumenten im Vergleich zu Alkoholkonsumenten deutlich strenger sanktioniert werden – und das selbst in Fällen, in denen keine akute Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit nachgewiesen werden kann.

Diese Vorgehensweise widerspricht grundlegenden rechtsstaatlichen Prinzipien, insbesondere dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und dem Gleichbehandlungsgebot. Eine gerechte und evidenzbasierte Drogenpolitik im Straßenverkehr sollte zwischen aktuellem Einfluss und vergangenem Konsum unterscheiden – so wie es bei Alkohol längst üblich ist. Nur so kann verhindert werden, dass verantwortungsvolle Bürgerinnen und Bürger mit unverhältnismäßigen Strafen belegt werden, die in keiner Weise dem tatsächlichen Risiko entsprechen.