Wir fordern klare THC-Grenzwerte!
Wir fordern den Bundesgesetzgeber mit Nachdruck auf, eine gesetzlich definierte Toleranzgrenze für THC im Straßenverkehr zu schaffen. Eine solche Regelung ist längst überfällig, um Rechtssicherheit zu schaffen und eine gerechtere Behandlung von Cannabiskonsumenten zu gewährleisten. Dabei darf es nicht um ideologische Haltungen gehen, sondern um eine faktenbasierte, wissenschaftlich fundierte Herangehensweise an das Thema Verkehrssicherheit.
Die aktuell geltende Nulltoleranz-Regelung ignoriert den Stand der Forschung und kriminalisiert Menschen, deren Fahrtüchtigkeit nachweislich nicht beeinträchtigt ist. Wissenschaftliche Studien zeigen deutlich, dass eine tatsächliche Beeinträchtigung durch THC erst ab einem bestimmten Blutwert messbar ist – vergleichbar mit den Grenzwerten, die für Alkohol im Straßenverkehr bereits gelten. Es ist deshalb nur folgerichtig, auch für THC einen nachvollziehbaren, medizinisch fundierten Grenzwert einzuführen, der eine reale Gefährdung berücksichtigt, anstatt bloß auf den bloßen Nachweis von Abbauprodukten zu setzen.
Ein solcher Grenzwert würde nicht nur mehr Gerechtigkeit schaffen, sondern auch zur Akzeptanz und Wirksamkeit der Verkehrsgesetze beitragen. Wer wirklich unter Einfluss von Cannabis ein Fahrzeug führt, soll weiterhin zur Verantwortung gezogen werden – aber pauschale Strafen für Konsumenten, die nachweislich fahrtüchtig sind, sind unverhältnismäßig und schaden der Glaubwürdigkeit des Rechtsstaats.
Wir plädieren daher für eine Modernisierung der bestehenden Gesetzgebung: weg von der repressiven Nulltoleranz – hin zu einem risikobasierten Ansatz, der sowohl den Schutz der Allgemeinheit als auch die Rechte des Einzelnen in Einklang bringt.